Eine alte Tradition

Gerichts-, Volks- oder Ratsversammlungen wurden im Mittelalter unter freiem Himmel an besonders hervorgehobener Stelle abgehalten, meist unter einem markanten Baum, der mit der Funktion als Gerichtsplatz über Jahrhunderte hinweg verbunden blieb. Die Orte wurden auch als Thingstätten bezeichnet, nach dem germanischen Begriff „Thing“ für die Gerichtsversammlung. Nicht alle Thingplätze stammen aus germanischer Zeit. Seit der Zeit des späten Fränkischen Reiches wurden Gerichtsorte vorzugsweise in Verbindung mit Kirchen benannt.

So ist es auch in Götterswickerhamm, einem der ältesten Ortsteile der Stadt Voerde, der bereits 1003 erstmals urkundlich erwähnt wurde (damals Goterswic/Goeterswick).

Hier wurden über Jahrhunderte Versammlungen des Schöffengerichtes Götterswickerhamm, einst zuständig für die Bauernschaften Götterswickerhamm, Mehrum, Löhnen, Voerde und Möllen abgehalten. Eine Urkunde des Stiftes Rees aus dem Jahr 1327 erwähnte den Tagungsort „bei der Kirche Götterswick auf der Königstraße“ und bestätigt den historischen Gerichtsort als „althergebrachte Thingstätte“. Durch die preußische Verwaltung wurde die Tagungsstätte 1753 aufgehoben und durch das Landgericht Dinslaken ersetzt.

Die Linde, eine Winterlinde von etwa 18 m Höhe, ist selbst längst nicht so alt wie der Gerichtsplatz, könnte uns aber schon viel erzählen. Sie muss um 1800 ein junges Bäumchen gewesen sein. Mittlerweile hat sie auf einer Seite einen langen Riss und ist von innen beinahe hohl. Wegen des fortschreitenden Zerfalls des inneren Holzes durch Pilze und Holzinsekten hat man zur Stabilisierung horizontale Metallstäbe in den Baumstamm eingesetzt. Bäume, die eine so markante Stellung einnehmen wie die Gerichtslinde, möchte man gern erhalten. Heute weist ein dreieckiges, weiß-grünes Schild darauf hin, dass sie ein eingetragenes Naturdenkmal ist.

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